Über uns

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Geschichte und Entwicklung vom Kindergarten zum Eberfinger Kinderhaus „Ich & Du“


„Jahrelang wurden Eberfinger Kinder nach Marnbach gefahren. Das ging lange Zeit gut. Der größte Teil der Eltern war damit zufrieden. Ende der 80er Jahre war allerdings abzusehen, dass über kurz oder lang die Kapazität des Marnbacher Kindergartens nicht mehr ausreichen würde, um allen Kindern aus Marnbach, Deutenhausen und Eberfing einen Platz zu bieten. So wird im ersten Band des Eberfinger Heimatbuches (Herausgeber: Gemeinde Eberfing) die Vorgeschichte des Kindergartens in Eberfing beschrieben. Nach der Gründung einer „Elterninitiative Kindergarten“ konnte dann am 25. Oktober 1993 der Eberfinger Gemeindekindergarten mit einer Kindergartengruppe in Betrieb genommen werden. Nachdem das Interesse am Eberfinger Kindergarten stetig zunahm, wurde 2001 ein zweiter Gruppenraum angebaut, der im April 2002 eingeweiht werden konnte. Nachdem sich im Laufe der Jahre die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung verändert und sich der Betreuungsbedarf auch für Kinder unter 3 Jahren zeigte, fand 2011 eine erneute Erweiterung mit einer Krippengruppe statt, die am 25.02.2012 eingeweiht werden konnte. Damit wurde der Gemeindekindergarten zum Eberfinger Kinderhaus „Ich & Du“. Dort stehen seit 2012 50 Kindergarten- und 12 Kinderkrippenplätze zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren nahm die Kinderzahl so zu, dass wir 2020 den bestehenden Bewegungsraum (der uns über der Krippe zur Verfügung stand) zu einer dritten Kindergartengruppe umfunktionieren mussten. Ab diesem Zeitpunkt können wir 75 Kindergartenplätze anbieten. Außerdem bietet das Kinderhaus auch die Betreuung von Schulkindern nach Unterrichtsende an und eine Ferienbetreuung, dass heißt Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung. Da die Anzahl der betreuten Schulkinder von Jahr zu Jahr immer weiter ansteigt, musste auch das Personal aufgestockt werden. 



Gesetzliche Grundlagen

Schutz von Familie "Pflege und Erziehung von Kindern sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht". Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinsschaft GG Art. 6 Abs. 2.

„Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantworlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ §1 Abs.1JHG/Jugendschutzgesetz.

Recht des Kindes "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" BGB § 1631 Abs. 2.

„In Kindergärten und Horten (…) soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden“ §212 Abs.JHG. Damit ist vom Gesetzgeber klar formuliert: „Ziel von öffentlich verantworteter Betreuung und Erziehung ist die kindliche Entwicklungsförderung“

Jugendschutzgesetz §8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Einrichtung muss laut Gesetz tätig werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen oder Auffälligkeiten beobachtet/abgeklärt werden müssen. Aufsichtsbehörde vor Ort ist das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie(siehe Schutzkonzept). Diese Rechte hat Ihr Kind in unserer Einrichtung:

  • so akzepiert zu werden, wie es ist
  • auf aktive, positive Zuwendung und Wärme
  • auf ein individuellen Entwicklungsprozess unter Berücksichtigung seines eigenen Tempos
  • durch eigenbestimmtes Handeln selbstständig zu werden und somit vielfältige Erfahrungen zu machen

(Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan).



Vorwort des Trägers


    "Ein Kind ist ein kleines Stück Zukunft, das in unsere Gegenwart hineinreicht.
     Geben wir ihm Liebe, Geborgenheit, Schutz und Erziehung!
     Der Rest wird sich alleine finden
."
     (Werner Braun, deutscher Aphoristiker)


Seit 1993 und damit seit mehr als 20 Jahren gibt es einen Kindergarten in Eberfing. In diesen mehr als zwei Jahrzehnten hat er sich zum Kinderhaus entwickelt, das Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder von einem Jahr bis zum Schulkindalter bietet. Ganz entscheidend ist dabei aber, dass Eltern, Kinderhaus und Gemeinde sich bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder als Partner verstehen. Wesentliche Aufgaben der Eltern sind, Kindern Geborgenheit und Liebe zu bieten und verantwortlich für die Versorgung, Bildung, Erziehung und Betreuung zu sorgen. Wir als Gemeinde unterstützen und ergänzen die Eltern mit unserem Kinderhaus heute und in Zukunft, um den Kindern eine zeitgemäße kindgerechte Bildung, Betreuung und Erziehung zuteile werden zu lassen. Auch künftig werden wir uns dieser bedeutenden Aufgabe stellen, um der Zukunft unserer Gemeinde, den Kindern, die besten Möglichkeiten zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihrem Kind ein Stück Heimat, Wegbegleitung und Unterstützung zu bieten. Wesentliche Voraussetzung, um dies erreichen zu können, ist aber die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten, den Kindern, den Eltern, unserem Personal und den zuständigen Behörden. Auf dieses Zusammenwirken setzen wir heute und in der Zukunft.


Eberfing, im Januar 2014


Georg Leis


1. Bürgermeister

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