SCHUTZKONZEPT


                     
 
A.  PRÄAMBEL (Einleitung)



1. Oberste Priorität: die sichere Umgebung


Neben einer angemessenen Versorgung brauchen Kinder zusätzlichen Schutz. Sie haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor Misshandlung oder Verwahrlosung. vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung. Kinderschutz in der Kita meint nicht nur ein bestimmtes Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sondern umfasst bei weitem mehr Aufgaben: Maßnahmen der Prävention in der täglichen pädagogischen Arbeit mit Kindern, fortlaufende Qualifizierungen der pädagogischen Fachkräfte, Konzeptionsentwicklung durch die Überarbeitung im Team, die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und Fachdiensten. Diese Maßnahmen sollen langfristig das Kind vor gesundheitlichen Störungen schützen und Entwicklungschancen ermöglichen.


2. Gesetzliche Grundlagen


Es gehört zum Auftrag der Jugendhilfe - und damit jeder Kita – gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB XIII sieht vor, dass das Kindeswohl in der Einrichtung durch die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt gewährleistet wird.

GG Art.6 Abs.2 beinhaltet verfassungsrechtliche Grundlagen und die Elternverantwortung.


Der Schutzauftrag, sowie die Vernetzung der Kita mit dem sozialen Umfeld ist, in Abstimmung mit unserem Träger, in unserem pädagogischen Konzept verankert.




B.  RISIKOANALYSE (Vertiefung)



1. Team


Jedes Teammitglied verfügt über eine eigene theoretische und praktische Vorstellung in Bezug auf die Umsetzung seiner pädagogisch qualitativen Arbeit. Jede Fachkraft bringt individuelle Fähigkeiten, Interessen und Stärken in die tägliche Arbeit ein, die gemeinschaftlich genutzt werden. Gegenseitige kollegiale Beratung setzen wir immer wieder erfolgreich ein. Das Team ist für die Qualität und die damit verbundene Umsetzung des pädagogischen Konzepts verantwortlich. Dafür nutzen wir regelmäßig stattfindende Team - Sitzungen: Kleinteam, Großteam, Bürgermeisterteam und Supervision. Die individuelle Arbeit jedes Teammitgliedes wird wertgeschätzt, die Person wird gehört, einbezogen und beteiligt. Beschwerden und / oder Kritik wird somit konstruktiv angenommen, aber auch konstruktiv bearbeitet. In den jährlich stattfindenden Mitarbeiterge- sprächen können Bedürfnisse geäußert, Grenzüberschreitungen angesprochen werden, aber auch da ist der Raum, um für das Wohl jedes Mitarbeiters bemüht zu sein. Unser "Mitarbeiterordner" befindet sich gerade in der Überarbeitungsphase, damit auch neue Mitarbeiter sich auf den aktuellen Wissensstand bringen können.


2. Die räumliche Situation


Grundsätzlich richten wir uns nach dem Hygieneschutzkonzept vom Gesundheitsamt. Eine jährliche Belehrung frischt das Wissen darüber auf. Trotzdem erwähnen wir einige grundlegende Handhabungen bei uns im Kinderhaus. Es gelten für


2.1. Innenbereich: Der Gruppenraum, Nasszellenbereich und Flure werden regelmäßig auf Gefahren geprüft und den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe angepasst. Sichtschutzfolien an Fenstern, die von außen Einblick bieten, wurden angebracht. Die Intimsphäre jedes einzelnen Kindes muss gewährleistet werden, soweit wie möglich. Beschwerden von Kindern ernst nehmen und dem nachgehen. Jede Gruppe ist eigenverantwortlich. Dazu gehören: kindgerechte Heißklebepistolen, ungiftige Stifte und Klebstoffe, Fingerklemmschutz an den Türen, regelmäßige Überprüfun. der Spielzeuge auf Sicherheit und Intaktheit. Gruppeninterne Küchen: Überprüfung der Temperatur bei Heißgetränken und gekochten Speisen, Verschluss von Putzmitteln und Bedarfsutensilien wie z.B. Plastiktüte... Medikamente, Werkzeuge und Büromaterial fern von kinderhänden aufbewahren. Datenschutz, d.h. Einsperren von Dokumenten, öffentlich ausgestellte Fotos nur mit Einwilligung der Eltern möglich, Erste Hilfe Kästen in allen Gruppenräumen mit jährlicher Inhaltskontrolle und regelmäßige Auffrischung der Kurse für 1. Hilfe am Kleinkind. Bei mitgebrachten Speisen z.B. tägliche Brotzeit, Geburtstagfeiern.... oder beim Kochen und Backen mit den Kindern auf kindgerechte Haushaltsartikel und auf die Lebensmittelhygiene achten.


Spezielle Punkte im Krippenbereich: Grundsätzlich verschärfte Aufsicht. Kein Rumliegen von Münzen, Büroklammern, Bastelmaterial, Nadeln, kein Kleinspielzeug, verschlossene Mülleimer, Vermeidung spitzer Gegenstände, Zerkleinerung des Essens in mundgerechte Stücke je nach Alter und auf regelmäßiges Trinkangebot achten, besondere Aufsicht im Wickelraum ( kein Kind allein auf dem Wickeltisch oder Toilettengang ), im Schlafraum Benutzung eines Babyphones zur Überwachung.


Bei Nutzung der Turnhalle auf Sicherheit achten und nur altersgerechte Angebote aufbauen.



2.2. Außenbereich: Kontrolle von Sandkästen und Wiesen, bevor die Kinder rausgehen (Tierkot, Zigaretten, Glasscherben usw.), Schuhpflicht auf Wiesen ( Schutz vor Stichen ), achten auf angemessenen Sonnenschutz, regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte und Fahrzeuge durch den Sicherheitsbeauftragten ( Hausmeister macht jährliche Checkliste), Aufsicht überall gewährleisten. ausreichende Trinkversorgung. Im Bezug auf Waldtage und Spaziergänge: Bei Sturm, Gewitter, Hagel kein Rausgehen, auf Verkehr achten, Pflanzen, Beeren und Pilze nicht essen, auf angemessene Kleidung, Kopfbedeckung und ausreichende Brotzeit und Trinkversorgung achten. Eltern auf mögliche Zeckenbisse hinweisen.


Jährlich besucht uns die Feuerwehr und übt mit uns den "Ernstfall": Welche Gruppe hat welchen Fluchtweg, wo sammeln wir uns, wie setzen wir einen Notruf.


Grundsätzlich kommen in regelmäßigen Abständen Fachleute in die Einrichtung, um die ihren Bereich betreffenden Geräte zu warten (Feuerlöscher, Rauchmelder, Elektrogeräte).

Wir als Team sind gerade dabei eine "Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen. Wir brauchen noch einen Sicherheitsbeauftragten, der auf den Sicherheitsstandard schaut und Mängel direkt an die Leitung oder Hausmeister weitergibt.


3. Die Kinder


Für den präventiven Kinderschutz ist es wichtig, dass wir unsere Einstellung bezüglich Macht, aber auch Nähe und Distanz immer wieder hinterfragen. Ein Machtgefälle (Adultismus: Machtgefälle zwischen Erwachsenem/Kind) birgt immer die Gefahr eines Machtmissbrauchs und damit eine Gefährdung des Kinderwohls und ist somit zu vermeiden. Wir geben Kindern sichere und sinnvolle Strukturen vor, in denen sie immer Halt und Zuflucht finden, sich aber auch individuell und frei entwickeln können. Kinder, die spürbar mit der Entscheidungsfindung überfordert sind, unterstützen wir, indem wir ihnen bestimmte Hilfestellungen zur Entscheidungsfindung vorstellen. Grundsätzlich versuchen wir die Partizipation in unserer Arbeit immer mehr einfliesen zu lassen. Wichtig ist es, dass die Kinder am Tagesablauf beteiligt werden. Sie sollten das Gefühl haben können, dass ihre Erfahrungen von Bedeutung sind und ihre Sicht der Dinge ernst genommen werden. Deshalb haben wir eine Gesprächs - und Beteiligungskultur eingeführt, die gewährleistet, dass die Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Strukturierte Morgenkreise, bei denen jedes Kind seine Meinung sagen kann, gehören ebenso dazu wie das gemeinsame Erarbeiten von Regeln für den Umgang mit Konflikten sowie Zusammenkünfte für bestimmte Themen. Als selbstverständlich erachten wir: Keine körperliche Bestrafung, keiner muss als Strafe allein in einem Raum sitzen oder wird von der Gruppe abgesondert, kein Kind wird bloßgestellt, erniedrigt oder ausgelacht, keiner wird mit Missachtung bestraft. Entwicklungsdokumentationen zur regelmäßigen Kontrolle der altersspezifischen Entwicklung und damit verbunden regelmäßig stattfindende Elterngespräche ergänzen den Gesamtblick auf das Kind. Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und dem Medienkonsum fragen wir im Elterngespräch nach den persönlichen Gewohnheiten mit diesem Thema. Um die Themen im Tagesablauf anschaulicher zu gestalten, verwenden wir hin und wieder Handy oder I-Pad. Die Kinder haben selbsttständig keinen Zugang.


Das sind unsere "Kinderrechte":


4. Die Familien


Die Einhaltung der oben genannten Kinderrechte dienen als Grundlage, um eine Zusammenarbeit mit den Eltern aufbauen zu können und dadurch eine Erziehungspartnerschaft möglich zu machen. Am Elternabend erläutern wir den Eltern, dass sie bei Bedarf, d.h. wenn sie sich über die Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder Kritik an der Kita äußern möchten, ein Gespräch dazu suchen können. Umgekehrt gilt das auch, falls die Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge gibt, aber auch um den Entwicklungsstand des Kindes zu besprechen. Grundsätzlich zwei Entwicklungsgespräche pro Jahr pro Kind statt. Tür - und Angelgespräche und /oder individuelle Elterngespräche bieten dafür Raum. Wir achten darauf, in unserer Kita transparent zu arbeiten und die Eltern, an dem, was wir gemeinsam mit ihren Kindern erleben, teilhaben zu lassen. Das Portfolio, Wochendokumentationen, Ausstellen von Gebasteltem…dienen dazu. Weitere Möglichkeiten für die Eltern ihre Meinung zu äußern, haben sie in der alljährlich stattfindenden Elternbefragung und dem amtierenden Elternbeirat. Beschwerden der Eltern werden im Team besprochen und fließen eventuell in die Weiterentwicklung unserer Konzeption mit ein oder erfordern die Mithilfe unseres Elternbeirates oder Trägers. Im Alltag von Kitas ist das zielgerichtete Hinsehen auf das, was Kinder tun und wie sie sich die Welt aneignen, Grundlage für die Portfolio – und Entwicklungsdokumentation. Durch die Nähe am Kind können wir sowohl die altersgerechte Entwicklung, als auch gewichtige Anhaltspunkte, die unseren Schutzauftrag nach §8 betreffen, erfassen und die notwendigen Schritte einleiten.

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5. Externe Personen


Alle Personen, die Ein-und Ausgehen, d.h. Personen wie Hausmeister, Reinigungsfeen, Haushaltshilfe, Mittagessenfahrer, Briefträger und Handwerker, die externen pädagogischen Fachkräfte, die im Haus mitarbeiten, werden im Haus begleitet, um ungewohnte Begegnungen und Situationen für die Kinder zu vermeiden oder wenn notwendig auf unser „Schutzkonzept “ hingewiesen.

Grundsätzlich wird die Haustür um 8.30 Uhr abgeschlossen. Jede Gruppe hat eine eigene Klingel. Um 11 Uhr wird die Haustür wieder aufgesperrt und ist von den Kindern alleine nicht zu öffnen.




C. PRÄVENTION



1. Personalmanagement


1.1. Es ist die Aufgabe von Leitung und Team, sich dem Thema Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt offen und reflektiert zu stellen (z.B. durch regelmäßige Gespräche über die Bedeutung und den Erhalt einer wertschätzenden Haltung).


1.2. Bereits bei der Einstellung wird das Personal über die vorhandenen Regeln und Vereinbarungen des Schutzkonzeptes der Kita informiert (Schutzkonzept im Personalordner enthalten!). Im Vorfeld hat man sich anhand der Bewerbungsunterlagen, insbesondere dem Lebenslauf bereits ein Bild gemacht und aufgrund dessen zu einem Bewerbungsgespräch geladen. Das erweiterte Führungszeugnis rundet die Einstellungskriterien ab.


2. Personalführung


1.1. In der Einarbeitung und in den Mitarbeitergesprächen (1 mal im Jahr und nach Bedarf) ist das Schutzkonzept fest verankert.


1.2. Die Leitung sorgt für die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Schutzkonzept im Team oder durch spezielle „Inhouse – Schulungen “.


1.3. Mitarbeiter können an Fortbildungen teilnehmen, um entsprechendes Wissen über z.B. Gewalt und Machtdynamiken, Missbrauch und Täterstrategien zu erlangen.


1.4. Gegebenenfalls wird ein(e) Mitarbeiter(in) als Präventions-bzw. Kinderschutzbeauftragte bestimmt, um das Thema regelmäßig in die Teamsitzungen einzubringen. Wir haben ein Gremium im Haus gebildet, was sich regelmäßig in einem kleinen Team mit dem Schutzkonzept auseinandersetzt, Fragen und Themen für die Teamsitzungen vorbereitet. Leider fehlt uns regelmäßig die Zeit, aber wir arbeiten daran, uns die Zeit dafür zu schaffen.


1.5. Verhaltenskodex: „Den Weg gemeinsam gehen “, das Leitziel unserer Arbe.it


Grundsätzliche Haltung innerhalb des Teams: Wertschätzung des Einzelnen, Respekt, konstruktiver Austausch und Kritikfähigkeit, gewaltfreie Komunikation, Akzeptanz und Anteilnahme von Tagesformen.

 

Grundsätzliche Vorgehensweise im Team bei grenzverletzendem Verhalten eines Mitarbeiters gegenüber Kind, Eltern oder eines anderen Mitarbeiters: Durch die Einführung des "Ampelsystems" ( Rot-Gelb-Grün) haben wir die Möglichkeit Fehlverhalten einzuordnen. Wenn das Fehlverhalten in den roten Bereich fällt, muß sofort reagiert werden und Fachkräfte müssen angezeigt und bestraft werden, beispielsweise bei körperlicher Gewalt jeglicher Art. Im gelben Bereich finden sich pädagogisch fragwürdige und dem Kind nicht förderliche Verhaltensweisen. Hier ist das Ansprechen der Thematik durch die beobachtende Kollegin mit der betreffenden Kollegin zunächst wichtig. Wenn keine Klärung möglich ist, wird die Leitung miteingeschaltet. Trotzdem kann man abwägen, ob das Thema im Team besprochen wird, um Wiederholungenn zu vermeiden. Als Beispiel wäre hier ständiges Rumschreien und Schlechtmachen der Kinder oder Eltern genannt. Für den grünen Bereich gelten Verhaltensweisen, die aber vielleicht nicht immer den Kindern gefallen. Dazu gehören für uns pädagogisch richtiges und konsequentes Handeln.


Situation in der Bringphase: Selbstständiges Ausziehen und Anziehen der Hausschuhe (möglichst ohne Hilfe der Eltern), Begrüßung des Personals beim Eintritt des Gruppenraumes, Verabschiedung bei den Eltern....

Rolle des Personals: Individuell auf jedes Kind eingehen,kann auch körperliche Nähe beinhalten z.B. Kind auf den Schoß nehmen, wenn es das braucht. Einfühlsam, tröstend, konsequent.


Fehlerkultur/Umgang damit!!!!



3. Sexualpädagogisches Konzept (weitere Auseinandersetzung in Teamschulung 2023/24):

Das sexualpädagogische Konzept ist ein wichtiger Bestandteil für die Prävention von Grenzüberschreitungen oder sexualisierter Gewalt. Es ist Bestandteil unserer Schutzkonzeption. Das Ziel soll sein, dass für die Mitarbeiter des Teams die Verantwortlichkeiten im Bereich Sexualpädagogik geklärt sind, dass sie sich in Bezug auf Fragen sicher(er) fühlen und eine gemeinsame Haltung verbunden mit Kinderschutz und Zusammenarbeit mit Familien zeigen. Das beginnt schon in der Krippe, wo bereits Babys und Kleinkinder ihre Umwelt erforschen und entdecken. Dazu gehört auch ihr Körper: Sie berühren und begreifen, sie stecken Dinge in den Mund, sie spüren empfindliche Körperstellen und entdecken Körperöffnungen. Im Kindergarten setzen sich die Kinder dann mit ihrer Geschlechterrolle auseinander: Sie entdecken, dass sie Mädchen oder Jungen sind, sie möchten sich mit anderen Mädchen und Jungen vergleichen. Dazu gehören auch die typischen „Doktorspiele “, „Masturbation “oder „gemeinsame Besuche auf der Toilette “, um sich die Geschlechtsorgane der anderen Kinder anzuschauen. Diese Erkundungen dienen der Klärung von Fragen und befriedigen die Neugier. Verschweigen, Ignorieren oder Verbieten ist nicht entwicklungsfördernd. Es ist wichtig, offen und kindgerecht über das Thema Sexualität zu sprechen, d.h. eine Sprache zu haben und adäquate Wörter zu benutzen. Das stärkt das positive Körperbewusstsein und fördert das Vertrauen, über verschiedene Themen zu sprechen. So können die Kinder dann auch eigene Bedürfnisse erklären und über Handlungen sprechen, die vielleicht auf Grenzüberschreitungen hinweisen. Achtsam sein und Bewusstsein schaffen, macht sensibel für Übergriffe und Grenzüberschreitungen. Hier wäre sicher ein Elternabend zum Thema „kindliche Sexualität “ sinnvoll, um die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Eltern zu erleichtern.




D. INTERVENTION


Schwierige familiäre Lebenssituationen können überall vorkommen. Sollte also ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung auftreten, muss, zum Wohle des Kindes, schnellstmöglich gehandelt werden. Gewichtige Anhaltspunkte, die „Auslöser “ der Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sein können, um das Wohl eines Kindes zu gewährleisten, sind körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Diese Anhaltspunkte geben Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen. Da es sich bei Kinderschutz um einen gesetzlichen Auftrag handelt, muss bei Verdachtsfällen verantwortlich damit umgegangen werden. Sie finden im Anschluss den Handlungs- bzw. Notfallplan:


1. Gefährdungseinschätzung:

Siehe Abbildung unter dem Text


2. Handlungsschritte § 3 der Vereinbarung zwischen LRA – Weilheim und dem Träger Gemeinde Eberfing: (1) Nimmt eine Fachkraft gewichtige Anhaltspunkte wahr, teilt sie diese der zuständigen  Leitung mit. (2) Wenn die Vermutung eines gewichtigen Anhaltspunkts für ein Gefährdungsrisiko im Rahmen einer kollegialen Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist die Einschätzung des Gefährdungsrisikos unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (siehe Punkt F) formell vorzunehmen. Dabei sind die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung mit einzubeziehen, soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. (3) Werden Jugendhilfeleistungen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos für erforderlich gehalten, ist bei den jeweils Berechtigten auf die Inanspruchnahme solcher Leistungen hinzuwirken. (4) Werden zur Abwendung des Gefährdungsrisikos andere Hilfen für erforderlich gehalten (z.B. Gesundheitshilfe, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz), so ist bei den jeweils Berechtigten auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. (5) Der Träger unterrichtet unverzüglich das Jugendamt, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Jugendhilfeleistungen nach § 3 Abs.3 dieser Vereinbarung oder andere Hilfen nach § 3 Abs.4 dieser Vereinbarung nicht ausreichen oder die jeweils Berechtigten nicht in der Lage oder nicht bereit sind, sie in Anspruch zu nehmen oder eine Gefährdungseinschätzung nicht verlässlich durchgeführt werden kann. (6) Der Träger stellt durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung dieser Handlungsschritte sicher. (7) Weitergehende Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und dem Träger zur Erbringung von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII bleiben von diesen Regelungen unberührt.
         

3. Inhalt und Umfang
der Mitteilung an das Jugendamt § 4 (siehe oben: der Vereinbarung…. ) durch den Träger schriftlich : Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort, Telefonkontaktdaten des Kindes, der Eltern und anderer Personensorgeberechtigten, beobachtete gewichtige Anhaltspunkte, Ergebnis der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, bereits getroffene und für erforderlich gehaltene weitere Maßnahmen, Beteiligung der jeweils Berechtigten sowie des Kindes, Ergebnis der Beteiligung, beteiligte Fachkräfte des Trägers, ggf. bereit eingeschaltete weitere Träger von Maßnahmen, weitere Beteiligte oder Betroffene.


E. REHABILITIERUNG UND AUFARBEITUNG

Rehabilitierung, Aufarbeitung und Qualitätssicherung, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt hat.

Regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzepts zur Qualitätssicherung.


F. ANLAUFSTELLEN UND ANSPRECHPARTNER

Vernetzung und Kooperation, d.h. die pädagogischen Mitarbeiter sollen Hilfs - und Beratungsangebote z.B. Das Netz Weilheim und AMYNA München und die vom Jugendamt benannten erfahrenen Fachkräfte und zuständigen Ansprechpartner Frau Marie Spale, Frau Andrea Schnappinger und Frau Marie-Louise Zettl wissen.