Elternbeirat

Der Elternbeirat des Kinderhauses „Ich & Du“

Elternbeirat 2023/24

1. Vorsitzende: Elisabeth Mayr

2. Vorsitzende: Kristina Fischer

1. Kassenwartin: Corinna Lehnert

2. Kassenwartin: Veronika Lauterbacher

1. Schriftführerin: Beata Kircher

2. Schriftführerin: Angelika Reiser

EDV-Support: David Lukele

Beisitzer:

  • Andrea Vogel
  • Katharina Baur
  • Verena Bader
Bild von dem  Elternbeirat

Aufgaben des Elternbeirats

Die Aufgaben des Elternbeirats sind klar in Artikel 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) geregelt:


(1) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.


(2) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.


(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.


(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.


(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.


Daneben unterstützen wir natürlich das Team des Kinderhauses bei der Planung, Organisation und Durchführung von Festen und anderen Veranstaltungen.


Wahl- und Geschäftsordnung

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats, die Durchführung der Wahl und die Amtsübergabe an neue Elternbeiräte haben wir in einer Wahl- und Geschäftsordnung geregelt. Dies soll einen kontinuierlichen Wissenstransfer sicherstellen und künftigen Elternbeiräten ihre Arbeit erleichtern. In unsere Wahl- und Geschäftsordnung kann jederzeit eingesehen werden. 

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