Schutzkonzept

                               SCHUTZKONZEPT


                     
 
A.  PRÄAMBEL (Einleitung)



1. Oberste Priorität


Neben einer angemessenen Versorgung brauchen Kinder zusätzlichen Schutz. Sie haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor Misshandlung oder Verwahrlosung, vor grausamer oder erniedrigender Behandlung, vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung. Kinderschutz in der Kita meint nicht nur ein bestimmtes Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sondern umfasst bei weitem mehr Aufgaben: Maßnahmen der Prävention in der täglichen pädagogischen Arbeit mit Kindern, fortlaufende Qualifizierungen der pädagogischen Fachkräfte, Konzeptionsentwicklung durch die Überarbeitung im Team, die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und Fachdiensten.


2. Gesetzliche Grundlagen


Es gehört zum Auftrag der Jugendhilfe - und damit jeder Kita – gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB XIII sieht vor, dass das Kindeswohl in der Einrichtung durch die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt gewährleistet wird.

Der Schutzauftrag, sowie die Vernetzung der Kita mit dem sozialen Umfeld ist, in Abstimmung mit unserem Träger, in unserem pädagogischen Konzept verankert.




B.  RISIKOANALYSE (Vertiefung)



1. Team


Jedes Teammitglied verfügt über eine eigene theoretische und praktische Vorstellung in Bezug auf die Umsetzung seiner pädagogisch qualitativen Arbeit. Jede Fachkraft bringt individuelle Fähigkeiten, Interessen und Stärken in die tägliche Arbeit ein, die gemeinschaftlich genutzt werden. Gegenseitige kollegiale Beratung setzen wir immer wieder erfolgreich ein. Das Team ist für die Qualität und die damit verbundene Umsetzung des pädagogischen Konzepts verantwortlich. Dafür nutzen wir regelmäßig stattfindende Team - Sitzungen: Kleinteam, Großteam, Bürgermeisterteam und Supervision. Die individuelle Arbeit jedes Teammitgliedes wird wertgeschätzt, die Person wird gehört, einbezogen und beteiligt. Beschwerden und / oder Kritik wird somit konstruktiv angenommen, aber auch konstruktiv bearbeitet. In den jährlich stattfindenden Mitarbeiterge- sprächen können Bedürfnisse geäußert, Grenzüberschreitungen angesprochen werden, aber auch da ist der Raum, um für das Wohl jedes Mitarbeiters bemüht zu sein.


2. Die räumliche Situation


Grundsätzlich richten wir uns nach dem Hygieneschutzkonzept vom Gesundheitsamt. Eine jährliche Belehrung frischt das Wissen darüber auf. Trotzdem erwähnen wir einige grundlegende Handhabungen bei uns im Kinderhaus. Es gelten für


2.1. Innenbereich: Der Gruppenraum wird regelmäßig auf Gefahren geprüft und den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe angepasst. Dafür ist jede Gruppe selber verantwortlich: kindgerechte Heißklebepistolen, ungiftige Stifte und Klebstoffe, regelmäßiges Trinken, achten auf Abkühlung von Getränken und Heißgerichten, Überprüfung der Turnhalle vor individueller Nutzung, Fingerklemmschutz an den Türen, regelmäßige Überprüfung der Spielzeuge auf Sicherheit und Intaktheit, Verschluss von Putzmitteln, Medikamenten, Werkzeugen, Plastiktüten und Büromaterial, Datenschutz (Einsperren von Dokumenten, öffentlich ausgestellte Fotos nur mit Einwilligung), Erste Hilfe Kästen in allen Gruppenräumen mit jährlicher Inhaltskontrolle und regelmäßige Auffrischung der Kurse für 1. Hilfe am Kleinkind, bei mitgebrachten Speisen z.B. tägliche Brotzeit, Geburtstag.... oder beim Kochen und Backen mit den Kindern auf kindgerechte Haushaltsartikel und auf die Lebensmittelhygiene achten.

Spezielle Punkte im Krippenbereich: Kein Rumliegen von Münzen, Büroklammern, Bastelmaterial, Nadeln…, verschärfte Aufsicht, Zerkleinerung des Essens in mundgerechte Stücke je nach Alter, besondere Aufsicht (im Gruppenraum und Schlafraum), Benutzung zur Überwachung eines Babyphones, kein Kleinspielzeug, verschlossene Mülleimer, Vermeidung spitzer Gegenstände.


2.2. Außenbereich: Überprüfung auf Zecken nach Rückkehr aus dem Außengelände oder vom Waldtag, kein Rausgehen bei Sturm und Gewitter, Vorsicht und Aufmerksamkeit bei Spaziergängen (Verkehr, Giftpflanzen usw. ), Kontrolle von Sandkästen und Wiesen bevor die Kinder rausgehen ( Tierkot, Zigaretten, Glasscherben usw. ), Schuhpflicht auf Wiesen ( Schutz vor Stichen ), achten auf angemessenen Sonnenschutz, regelmäßige Kontrolle der Spielgeräte und Fahrzeuge durch den Sicherheitsbeauftragten ( Hausmeister macht jährliche Checkliste), Aufsicht überall gewährleisten.


Grundsätzlich kommen in regelmäßigen Abständen Fachleute in die Einrichtung, um die ihren Bereich betreffenden Geräte zu warten (Feuerlöscher, Rauchmelder, Elektrogeräte).


3. Die Kinder


Für den präventiven Kinderschutz ist es wichtig, dass wir unsere Einstellung bezüglich Macht, aber auch Nähe und Distanz immer wieder hinterfragen. Ein Machtgefälle birgt immer die Gefahr eines Machtmissbrauchs und damit eine Gefährdung des Kinderwohls. Wir geben Kindern sichere und sinnvolle Strukturen vor, in denen sie immer Halt und Zuflucht finden, sich aber auch individuell und frei entwickeln können. Kinder, die spürbar mit der Entscheidungsfindung überfordert sind, unterstützen wir, indem wir ihnen bestimmte Entscheidungen abnehmen. Grundsätzlich aber ist die Partizipation der Schwerpunkt in unserer Arbeit. Wichtig ist es, dass die Kinder am Tagesablauf beteiligt werden. Sie sollten das Gefühl haben können, dass ihre Erfahrungen von Bedeutung sind und ihre Sicht der Dinge ernst genommen werden. Deshalb haben wir eine Gesprächs - und Beteiligungskultur eingeführt, die gewährleistet, dass die Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Strukturierte Morgenkreise, bei denen jedes Kind seine Meinung sagen kann, gehören ebenso dazu wie das gemeinsame Erarbeiten von Regeln für den Umgang mit Konflikten sowie Zusammenkünfte für bestimmte Themen. Als selbstverständlich erachten wir: Keine körperliche Bestrafung, keiner muss als Strafe allein in einem Raum sitzen oder wird von der Gruppe abgesondert, kein Kind wird bloßgestellt, erniedrigt, gedemütigt, verspottet oder ausgelacht, keiner wird mit Missachtung oder Liebesentzug bestraft. Entwicklungsdokumentationen zur regelmäßigen Kontrolle der altersspezifischen Entwicklung und damit verbunden regelmäßig stattfindende Elterngespräche ergänzen den Gesamtblick auf das Kind.


4. Die Familien


Die Orientierung am Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung ist ein wichtiger Bestandteil der Partnerschaft mit den Eltern. Bereits am 1. Elternabend erläutern wir den Eltern, dass sie bei Bedarf, d.h. wenn sie sich über die Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder Kritik an der Kita äußern möchten, ein Gespräch dazu suchen können. Tägliche Tür - und Angelgespräche und / oder individuelle Elterngespräche bieten dafür Raum. Wir achten darauf, in unserer Kita transparent zu arbeiten und die Eltern, an dem, was wir gemeinsam mit ihren Kindern erleben, teilhaben zu lassen. Das Portfolio, Wochendokumentationen, Ausstellen von Gebasteltem…dienen dazu. Umgekehrt gilt das auch, falls die Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge gibt, aber auch, um den Entwicklungsstand des Kindes zu besprechen, werden wir auf die Eltern zugehen. Stichpunkt: Entwicklungsdokumentationen. Weitere Möglichkeiten für die Eltern ihre Meinung zu äußern, haben sie in der alljährlich stattfindenden Elternbefragung und dem amtierenden Elternbeirat. Beschwerden der Eltern werden im Team besprochen und fließen eventuell in die Weiterentwicklung unserer Konzeption mit ein oder erfordern die Mithilfe unseres Elternbeirates oder Trägers. Im Alltag von Kitas ist das zielgerichtete Hinsehen auf das, was Kinder tun und wie sie sich die Welt aneignen, Grundlage für die Portfolio – und Entwicklungsdokumentation. Durch die Nähe am Kind können wir sowohl die altersgerechte Entwicklung, als auch gewichtige Anhaltspunkte, die unseren Schutzauftrag nach §8 betreffen, erfassen und die notwendigen Schritte einleiten.


5. Externe Personen


Alle Personen, die im Kinderhausalltag mit den Kindern in Berührung kommen, d.h. Personen wie Hausmeister, Reinigungsfeen, Haushaltshilfe, Mittagessenfahrer, Briefträger und Handwerker, die externen pädagogischen Fachkräfte, die im Haus mitarbeiten, werden besonders beobachtet, gegebenenfalls im Haus begleitet, um ungewohnte Begegnungen und Situationen für die Kinder zu vermeiden oder mit dem „Schutzkonzept “ vertraut gemacht




C. PRÄVENTION



1. Personalmanagement


1.1. Es ist die Aufgabe von Leitung und Team, sich dem Thema Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt offen und reflektiert zu stellen (z.B. durch regelmäßige Gespräche über die Bedeutung und den Erhalt einer wertschätzenden Haltung).


1.2. Bereits bei der Einstellung wird das Personal über die vorhandenen Regeln und Vereinbarungen des Schutzkonzeptes der Kita informiert (Schutzkonzept im Personalordner enthalten!). Die Bewerbungsunterlagen werden analysiert und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses angefordert.


2. Personalführung


1.1. In der Einarbeitung und in den Mitarbeitergesprächen (1 mal im Jahr und nach Bedarf) ist das Schutzkonzept fest verankert.


1.2. Die Leitung sorgt für die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Schutzkonzept im Team oder durch spezielle „Inhouse – Schulungen “ (geplant 2023/24).


1.3. Mitarbeiter können an Fortbildungen teilnehmen, um entsprechendes Wissen über z.B. Gewalt und Machtdynamiken, Missbrauch und Täterstrategien zu erlangen, aber auch pädagogische Themen.


1.4. Gegebenenfalls wird ein(e) Mitarbeiter(in) als Präventions-bzw. Kinderschutzbeauftragte bestimmt, um das Thema regelmäßig in die Teamsitzungen einzubringen. Wir haben ein Gremium im Haus gebildet, was sich regelmäßig in einem kleinen Team mit dem Schutzkonzept auseinandersetzt, Fragen und Themen für die Teamsitzungen vorbereitet. Leider fehlt uns regelmäßig die Zeit, aber wir arbeiten daran, uns die Zeit dafür zu schaffen.


1.5. Verhaltenskodex: „Den Weg gemeinsam gehen “, das Leitziel unserer Arbeit, sagt, dass wir uns wertschätzen, achten, miteinander reden, konstruktive Kritik üben, uns zuhören, Meinungen respektieren, füreinander da sind und im Team oder in den persönlichen Gesprächen offen über grenzverletzendes Verhalten gegenüber Kind, Eltern, Mitarbeiter reden können. „Fehler “ können auch dazu beitragen, sich und die Qualität der Arbeit weiterzuentwickeln. Dies basiert auf Vertrauen. Wir sind gerade dabei mit Reflexionsfragen zu arbeiten, die das ganze Team betrifft und den Austausch fördert:


3. Sexualpädagogisches Konzept (weitere Auseinandersetzung in Teamschulung 2023/24):

Das sexualpädagogische Konzept ist ein wichtiger Bestandteil für die Prävention von Grenzüberschreitungen oder sexualisierter Gewalt. Es ist Bestandteil unserer Schutzkonzeption. Das Ziel soll sein, dass für die Mitarbeiter des Teams die Verantwortlichkeiten im Bereich Sexualpädagogik geklärt sind, dass sie sich in Bezug auf Fragen sicher(er) fühlen und eine gemeinsame Haltung verbunden mit Kinderschutz und Zusammenarbeit mit Familien zeigen. Das beginnt schon in der Krippe, wo bereits Babys und Kleinkinder ihre Umwelt erforschen und entdecken. Dazu gehört auch ihr Körper: Sie berühren und begreifen, sie stecken Dinge in den Mund, sie spüren empfindliche Körperstellen und entdecken Körperöffnungen. Im Kindergarten setzen sich die Kinder dann mit ihrer Geschlechterrolle auseinander: Sie entdecken, dass sie Mädchen oder Jungen sind, sie möchten sich mit anderen Mädchen und Jungen vergleichen. Dazu gehören auch die typischen „Doktorspiele “, „Masturbation “oder „gemeinsame Besuche auf der Toilette “, um sich die Geschlechtsorgane der anderen Kinder anzuschauen. Diese Erkundungen dienen der Klärung von Fragen und befriedigen die Neugier. Verschweigen, Ignorieren oder Verbieten ist nicht entwicklungsfördernd. Es ist wichtig, offen und kindgerecht über das Thema Sexualität zu sprechen, d.h. eine Sprache zu haben und adäquate Wörter zu benutzen. Das stärkt das positive Körperbewusstsein und fördert das Vertrauen, über verschiedene Themen zu sprechen. So können die Kinder dann auch eigene Bedürfnisse erklären und über Handlungen sprechen, die vielleicht auf Grenzüberschreitungen hinweisen. Achtsam sein und Bewusstsein schaffen, macht sensibel für Übergriffe und Grenzüberschreitungen. Hier wäre sicher ein Elternabend zum Thema „kindliche Sexualität “ sinnvoll, um die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Eltern zu erleichtern.




D. INTERVENTION


Schwierige familiäre Lebenssituationen können überall vorkommen. Sollte also ein Verdacht der Kindeswohlgefährdung auftreten, muss, zum Wohle des Kindes, schnellstmöglich gehandelt werden. Gewichtige Anhaltspunkte, die „Auslöser “ der Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sein können, um das Wohl eines Kindes zu gewährleisten, sind körperliche und seelische Vernachlässigung, seelische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Diese Anhaltspunkte geben Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen. Da es sich bei Kinderschutz um einen gesetzlichen Auftrag handelt, muss bei Verdachtsfällen verantwortlich damit umgegangen werden. Sie finden im Anschluss den Handlungs- bzw. Notfallplan:


1. Gefährdungseinschätzung:

Siehe Abbildung unter dem Text


2. Handlungsschritte § 3 der Vereinbarung zwischen LRA – Weilheim und dem Träger Gemeinde Eberfing: (1) Nimmt eine Fachkraft gewichtige Anhaltspunkte wahr, teilt sie diese der zuständigen    Leitung mit. (2) Wenn die Vermutung eines gewichtigen Anhaltspunkts für ein Gefährdungsrisiko im Rahmen einer kollegialen Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist die Einschätzung des Gefährdungsrisikos unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (siehe Punkt F) formell vorzunehmen. Dabei sind die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung mit einzubeziehen, soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. (3) Werden Jugendhilfeleistungen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos für erforderlich gehalten, ist bei den jeweils Berechtigten auf die Inanspruchnahme solcher Leistungen hinzuwirken. (4) Werden zur Abwendung des Gefährdungsrisikos andere Hilfen für erforderlich gehalten (z.B. Gesundheitshilfe, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz), so ist bei den jeweils Berechtigten auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. (5) Der Träger unterrichtet unverzüglich das Jugendamt, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Jugendhilfeleistungen nach § 3 Abs.3 dieser Vereinbarung oder andere Hilfen nach § 3 Abs.4 dieser Vereinbarung nicht ausreichen oder die jeweils Berechtigten nicht in der Lage oder nicht bereit sind, sie in Anspruch zu nehmen oder eine Gefährdungseinschätzung nicht verlässlich durchgeführt werden kann. (6) Der Träger stellt durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung dieser Handlungsschritte sicher. (7) Weitergehende Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und dem Träger zur Erbringung von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII bleiben von diesen Regelungen unberührt.
                 
3. Inhalt und Umfang der Mitteilung an das Jugendamt § 4 (siehe oben: der Vereinbarung…. ) durch den Träger schriftlich : Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort, Telefonkontaktdaten des Kindes, der Eltern und anderer Personensorgeberechtigten, beobachtete gewichtige Anhaltspunkte, Ergebnis der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, bereits getroffene und für erforderlich gehaltene weitere Maßnahmen, Beteiligung der jeweils Berechtigten sowie des Kindes, Ergebnis der Beteiligung, beteiligte Fachkräfte des Trägers, ggf. bereit eingeschaltete weitere Träger von Maßnahmen, weitere Beteiligte oder Betroffene.


E. REHABILITIERUNG UND AUFARBEITUNG

Rehabilitierung, Aufarbeitung und Qualitätssicherung, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt hat.

Regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzepts zur Qualitätssicherung.


F. ANLAUFSTELLEN UND ANSPRECHPARTNER

Vernetzung und Kooperation, d.h. die pädagogischen Mitarbeiter sollen Hilfs - und Beratungsangebote z.B. Das Netz Weilheim und AMYNA München und die vom Jugendamt benannten erfahrenen Fachkräfte und zuständigen Ansprechpartner Frau Marie Spale, Frau Andrea Schnappinger und Frau Marie-Louise Zettl wissen.




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